Wer unterzeichnet das Protokoll?

2021-05-31 by No Comments

Wer unterzeichnet das Protokoll?

Nach § 24 Abs. 6 S. 2 WEG ist das Protokoll von dem Vorsitzenden der Eigentümerversammlung und einem Wohnungseigentümer und, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, auch von dessen Vorsitzenden oder seinem Vertreter zu unterschreiben.

Wie muss ein Protokoll unterschrieben werden?

Das Protokoll wird von den in der Satzung genannten Personen unterzeichnet. Fehlt eine Satzungsregelung, unterschreiben Protokollführer und Versammlungsleiter. Hat der Protokollführer während der Versammlung gewechselt, wird dies durch den neuen Protokollführer im Protokoll erwähnt.

Wer muss das Protokoll der Eigentümerversammlung unterschreiben?

Das Protokoll einer Eigentümerversammlung muss mindestens von zwei Personen unterschrieben werden: Dem Versammlungsleiter (meistens der Hausverwalter) und einem Eigentümer der WEG. Besteht ein Verwaltungsbeirat, so kommt noch eine Unterschrift des Vorsitzenden oder dessen Vertreters hinzu.

Wer unterschreibt das Protokoll der Hauptversammlung?

Vorsorglich empfiehlt sich, dass Versammlungsleiter und Aufsichtsratsvorsitzender das Protokoll unterzeichnen. Die einfache Niederschrift genügt jedoch nur, wenn kein Grundlagenbeschluss gefasst wird; insbesondere bei Satzungsänderungen ist immer eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Warum werden bei Sitzungen Protokolle angefertigt?

Der Hauptzweck des Protokolls ist es, den Wortlaut gefasster Beschlüsse wiederzugeben. Daraus ergibt sich, dass Protokolle in jedem Fall von solchen „Verhandlungen“ angefertigt werden müssen, auf denen Beschlüsse gefasst werden können – also von ordentlichen Betriebsratssitzungen.

Kann ein Protokoll geändert werden?

Ist das Protokoll erst mal unterschrieben, ist eine Änderung nicht mehr ohne Weiteres möglich! Dafür bedarf es der Unterschrift aller Unterzeichner. Außerdem müssen Sie in so einem Fall einen gesonderten Vermerk über die Änderung anfertigen.